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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet der Zusatz „in Ausbildung unter Supervision“?

Die Psychotherapieausbildung dauert 8-10 Jahre und umfasst mehrere theoretische und praktische Abschnitte. Sobald ein Großteil der Ausbildung absolviert wurde, kann die anerkannte fachspezifische Ausbildungseinrichtung die/den Kandidat*in autorisieren, eine eigene Praxis zu führen und somit selbstständig zu arbeiten.  

Voraussetzung für diese Tätigkeit ist allerdings eine kontinuierliche Supervision durch eine/n erfahrene/n Psychotherapeut*in, die ebenfalls der absoluten Verschwiegenheit unterliegt. Durch dieses Vorgehen wird die Qualität des Therapieprozesses für die Patient*innen gesichert.

Ein weiterer Vorteil des Status „in Ausbildung unter Supervision“ ist zudem, dass durch den regelmäßigen fachlichen Austausch mit Kolleg*innen und den theoretischen Input innerhalb der Seminare ein Arbeiten am aktuellen Stand der Wissenschaft gewährleistet wird.

Was ist ein Erstgespräch?

In einem Erstgespräch geht es zunächst darum, sich persönlich kennenzulernen. Ich möchte verstehen, warum Sie Psychotherapie machen wollen, welche Erwartungen Sie haben und klären, ob und inwiefern ich Sie dabei unterstützen kann.

Außerdem bietet das Erstgespräch die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie zu besprechen und offene Fragen zu klären.

Sollten Sie unter körperlichen Beschwerden leiden, ist außerdem eine medizinische Abklärung sinnvoll.

Was bedeutet Verschwiegenheit? Erfährt jemand, dass ich in Therapie bin?

Bei meiner Arbeit als Psychotherapeutin unterliege ich der absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten.

Wie lange dauert eine Sitzung?

Eine Sitzung dauert 45 Minuten

Wie viele Therapiesitzungen brauche ich?

So individuell die Anliegen und Motive meiner Patient*innen, so individuell ist auch die Dauer der jeweiligen Psychotherapie.

Allerdings ist es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, dass eine Psychotherapie ein intensiver Arbeitsprozess ist, der Ihre Bereitschaft und Ihren Wunsch nach Veränderung voraussetzt. 

Kann man die Kosten für eine Psychotherapie steuerlich geltend machen?

Sie können die Kosten für Ihre Psychotherapie in der Arbeitnehmer*innenveranlagung bzw. der Einkommenssteuererklärung unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt- Krankheitskosten“ geltend machen.

Kann ich eine Psychotherapie beginnen, obwohl ich noch nicht Volljährig bin?

Mündige Minderjährige: Ab dem Alter von 14 Jahren gilt man vor dem Gesetz als „einsichts- und urteilsfähig“ und kann selbst entscheiden, ob man eine Psychotherapie machen möchte.

Psychiater*in, Psycholog*in, Psychotherapeut*in- wo ist da eigentlich der Unterschied?

Psychiater*in: Eine Psychiater*in ist ein Fachärzt*in für Psychiatrie, hat Medizin studiert und danach eine klinische Ausbildung in Psychiatrie absolviert. Da sie Ärzt*innen sind, sind Psychiater*innen auch dazu befähigt, körperliche Ursachen für psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und gegebenenfalls Medikamente zu verschreiben.

Psycholog*in: Als Psycholog*in wird man bezeichnet, wenn man das Psychologiestudium mit dem Master of Science nach mindestens fünf Jahren erfolgreich abgeschlossen hat. Die Tätigkeitsfelder von Psycholog*innen sind breit gefasst: Sie reichen von der Diagnostik, über den Wirtschaftssektor bis hin zur Forschung.

Psychotherapeut*in: Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“ ist in Österreich geschützt. Nur solche Personen dürfen sie führen, die eine Ausbildung entsprechend den Anforderungen des zuständigen Bundesministeriums absolviert haben. Diese Anforderungen sind im Psychotherapiegesetz festgelegt.
Die Psychotherapeut*in behandelt gezielt mit Hilfe verbaler Intervention.
Gemeinsam mit Medizin, Psychologie und Musiktherapie ist Psychotherapie einer der vier gesetzlich anerkannten eigenberechtigten Heilberufe und zur eigenständigen Behandlung psychischer Leidenszustände und Verhaltensstörungen zugelassen (Paragraph 1 und 3 Psychotherapiegesetz PthG).

Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne des Psychotherapiegesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeut*innen mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern (BGBl Nr.361/1990 Paragraph 1, Absatz 1)

In meiner Praxis biete ich Ihnen Psychotherapie an. Gleichzeitig bin ich angehende Psychologin und in der Abschlussphase meines Masterstudiums Psychologie an der Universität Wien mit einem Forschungsschwerpunkt auf Geist & Gehirn.
Obwohl ein Studium der Psychologie in Österreich keine zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit als Psychotherapeut*in ist, ist es meine Überzeugung, dass meine Kenntnisse über die kognitiven, affektiven und neuronalen Grundlagen psychischer Prozesse mir und somit meinen Patient*innen einen breiteren Ansatz zum Verstehen und Handeln bieten.

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